Ich verfechte noch immer die Ansicht, dass Sie als Kunde und ich als Dienstleister auf gleicher Augenhöhe
einen Vertrag eingehen. Die Arbeit soll zu Ihrer Zufriedenheit umgesetzt werden und Sie leisten die dafür
vereinbarte Entschädigung.
Mit diesem Kredo bin ich noch immer gut gefahren und muss daher hier keine
langen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auflisten. Denken Sie auch so? Dann klappt dies sicher gut zwischen uns!